Pretsch GmbH
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.1 Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Bedingungen auch für den Fall, dass der Käufer ein Angebot unter Zugrundelegung eigener allgemeiner Bedingungen unterbreitet hat. Einer ausdrücklichen Zurückweisung von abweichenden Bedingungen des Käufers bedarf es nicht. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Diese Verkaufs und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, wie Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Angaben über den Energieverbrauch sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen der gelieferten Gegenstände von der Beschreibung des Angebots oder der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Dies gilt insbesondere im Falle von Änderungen und Verbesserungen, die auf einem technischen Fortschritt beruhen.
2.4 Kostenanschläge, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen unseres Angebotes und unserer Auftragsbestätigung sind nur für den Käufer bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Auf Verlangen oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind sie an uns zurückzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungen
3.1 Die Preise gelten „ab Werk”, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Verlangt der Käufer die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.
3.2 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abzüge nur an uns zu erfolgen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. Sonstige Preisnachlässe, Rabatte oder Abzüge werden nicht gewährt. Ein Skonto-Abzug von Rechnungen ist unzulässig. Mangels anderweitiger Vereinbarungen kann Zahlung an uns nur gemäß den Angaben auf unseren Rechnungen geleistet werden. Wechsel können nur mit unserer Zustimmung in Zahlung genommen werden. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Käufers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
3.4 Montagekosten werden separat berechnet.
3.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.
3.6 Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
4.1 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Der Leistungsumfang umfasst lediglich die Lieferung der in der Auftragsbestätigung genannten Ware. Zusatzleitungen wie Inbetriebnahme, Montage oder Einweisung hinsichtlich der zu liefernden Ware bedürfen ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung.
4.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr, auch bei frachtfreier Lieferung, an den Käufer über – spätestens aber, sobald die Ware das Herstellerwerk verlässt. Deckt der Käufer das Versicherungsrisiko ab, so ist das ohne Einfluss auf vorstehende Gefahrenregelung. Gegebenenfalls muss der Käufer auf seine Kosten in die Bedingung eintreten, die dem Verkäufer von dem Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen auferlegt sind.
4.3 Abnahme und Gutachten von Sachverständigen gehören nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt die Bestellung von Sachverständigen allenfalls im Namen des Käufers.
§ 5 Lieferfristen
5.1 Die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Lieferbedingungen gelten unter folgenden Vorbehalten:
5.1.1 Die Auftragsbestätigung enthält keinerlei Unklarheiten über Lieferumfang und Beschaffenheit der Ware. Der Käufer hat alle von ihm beizubringenden Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben und Ähnliches beschafft.
5.1.2 Der Käufer hat seine Bestellung nicht nach Absendung der Auftragsbestätigung geändert.
5.1.3 Die Herstellung und Auslieferung werden nicht durch höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, usw. verzögert. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer ganz oder teilweise zum Rücktritt. Der Käufer kann den Verkäufer zur Erklärung darüber auffordern, ob er innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten will. Erklärt er sich nicht, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer ist gegebenenfalls verpflichtet, die Laufzeit der von ihm angegebenen Akkreditive, Anweisungen und Ähnlichem verlängern zu lassen.
5.1.4 Ist der Verkäufer in Verzug, so bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Käufers nach §§ 281 ff BGB, die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
5.1.5 Der vom Verkäufer genannte Lieferungstermin gilt als eingehalten, wenn die Ware an diesem Termin einem Spediteur oder Frachtführer zum Versand an die vom Käufer genannte Versandanschrift übergeben worden ist. Für Verzögerungen während des Transportes haftet der Verkäufer nicht.
5.1.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Verkäufers nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache nur gemäß ihrer Bestimmung zu verwenden. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind.
6.3 Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 7 Mängelansprüche und Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer haftet für die Verwendung fehlerfreier Werkstoffe, einwandfreie Verarbeitung und störungsfreie Funktion, sowie die in seiner schriftlichen Auftragsbestätigung zugesicherten besonderen Eigenschaften seiner Ware.
7.2 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der von uns vertriebenen Produkte basieren auf den technischen Unterlagen des Herstellers und befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
7.3 Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich binnen einer Woche schriftlich Anzeige zu machen. § 377 HGB. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.4 Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf Nachbesserung oder Neulieferung der defekten Teile nach Wahl des Verkäufers. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Die Nachbesserung findet grundsätzlich im Betrieb des Herstellers statt, nach Wahl des Verkäufers auch an der gewerblichen Niederlassung des Empfängers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Tragung der Kosten der Nachbesserung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die beim Käufer oder beim Gefahrenübergang bei Dritten durch unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind.
7.5 Über den vorgenannten Haftungsumfang hinausgehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
7.6 Die Haftungsdauer bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Bei Lieferung gebrauchter Sachen haftet der Verkäufer lediglich für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Im Übrigen sind in diesen Fällen jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
8.2 Gerichtstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Landau in der Pfalz (HRB 31370).
8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Pretsch GmbH Stand 01/2022